Facharzt oder Allgemeinmedizin in Österreich: Wird Ihre Ausbildung aus dem Ausland angerechnet?
Nächster offizieller Termin
Stichprobentest
Stichprobentest Innsbruck
Prüfung: 3. Februar 2027
- MedUni Wien: Einreichungsfrist bis 14. Dezember 2026 (noch 51 Tage). Quelle: MedUni Wien, gelesen am 21. Oktober 2026
- Medizinische Universität Innsbruck: Anmeldefrist bis 7. Jänner 2027 (noch 75 Tage). Quelle: Medizinische Universität Innsbruck, gelesen am 21. Oktober 2026
Termine aus den offiziellen Quellen, Wiener Zeit. Maßgeblich sind immer die Angaben der Universität.
Das Wichtigste in Kürze
Laut Österreichischer Ärztekammer können Sie Ausbildungszeiten, die Sie im Ausland erworben haben, zum Beispiel in einer Facharztausbildung, nach der Nostrifizierung auf Antrag bei der Ärztekammer anrechnen lassen. Die Ärztekammer prüft dafür Ihre Zeugnisse auf Gleichwertigkeit und stellt einen Bescheid über die Anrechnung aus. Die Prüfung zur Ärztin oder zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zur Fachärztin oder zum Facharzt ist laut Ärztekammer in jedem Fall verpflichtend. Laut Infoblatt der Anlaufstellen kann die Ausbildung in Österreich auch ohne Anrechnung begonnen werden, mit Wartezeiten je nach Bundesland.
Erst die Nostrifizierung, dann die Anrechnung
Haben Sie Ihr Studium in einem Drittstaat abgeschlossen, müssen Sie es laut Österreichischer Ärztekammer zuerst an einer österreichischen Universität nostrifizieren; eine Ausnahme bei Anerkennung in einem EWR-Staat beschreibt der Abschnitt weiter unten. Erst danach stellen Sie bei der Österreichischen Ärztekammer den Antrag auf Anrechnung Ihrer ausländischen Ausbildungszeiten. Die Ärztekammer prüft Zeugnisse und Nachweise auf Gleichwertigkeit mit der österreichischen Ärztinnen- und Ärzte-Ausbildungsordnung.
Laut Infoblatt der Anlaufstellen ist dafür die Ausbildungskommission der Österreichischen Ärztekammer zuständig, und Sie brauchen genaue Ausbildungs- und Arbeitsbestätigungen, etwa Evaluierungsbögen der Ärztekammer und Bestätigungen der Krankenanstalten, in denen Sie gearbeitet haben.
Was die Anrechnung bewirkt
Laut Infoblatt der Anlaufstellen können praktische Ausbildungszeiten zum Teil angerechnet werden, weitere Ausbildungsteile müssen nachgeholt werden. Sie erhalten einen Bescheid über die Anrechnung. Die postpromotionelle Ausbildung in Österreich kann durch die Anrechnung verkürzt werden; ihre Dauer hängt von der gewählten Fachausbildung ab.
Sie können die Ausbildung in Österreich auch ohne Anrechnung beginnen. Das Infoblatt der Anlaufstellen weist darauf hin, dass dabei je nach Bundesland Wartezeiten zu beachten sind.
Die Prüfung am Ende der Ausbildung
Die Prüfung zur Ärztin oder zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zur Fachärztin oder zum Facharzt eines Sonderfachs ist laut Österreichischer Ärztekammer jedenfalls verpflichtend und vor Verleihung des Diploms abzulegen. Das Infoblatt der Anlaufstellen nennt sie für alle ehemaligen Nostrifikant:innen als theoretische und praktische Prüfung nach der postpromotionellen Ausbildung.
Das Unternehmensserviceportal des Bundes führt die Ärztin oder den Arzt für Allgemeinmedizin inzwischen unter der neuen Bezeichnung Fachärztin oder Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin.
Ein anderer Weg: Anerkennung in einem EWR-Staat
Wurde Ihr Abschluss bereits in einem EWR-Staat oder der Schweiz anerkannt, sind Sie dort zur selbständigen Berufsausübung berechtigt und können Sie dort mindestens drei Jahre ärztliche Tätigkeit nachweisen, kann Ihre Ausbildung laut Ärztekammer unter Umständen ohne Nostrifizierung anerkannt werden. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen nicht, nostrifizieren Sie Ihr Studium.
Bis dahin: die Prüfungen der Nostrifizierung
Vor jeder Anrechnung stehen der Stichprobentest und die Ergänzungsprüfungen. MedPrüf hat Fragenbanken mit kuratierten Übungsfragen für den Stichprobentest, die SIP 4a und SIP 5a sowie Rezeptierkunde. Es sind keine offiziellen Prüfungsfragen.
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Kann ich meine Facharztausbildung aus dem Heimatland anrechnen lassen?
Sie können nach der Nostrifizierung bei der Österreichischen Ärztekammer die Anrechnung beantragen. Die Ärztekammer prüft die Nachweise auf Gleichwertigkeit; angerechnet werden können Ausbildungszeiten zum Teil.
Muss ich trotz Anrechnung eine Facharztprüfung ablegen?
Ja. Laut Österreichischer Ärztekammer ist die Prüfung zur Ärztin oder zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zur Fachärztin oder zum Facharzt jedenfalls verpflichtend.
Kann ich ohne Anrechnung mit der Ausbildung beginnen?
Ja. Die postpromotionelle Ausbildung kann laut Infoblatt der Anlaufstellen auch ohne Anrechnung begonnen werden; je nach Bundesland sind Wartezeiten zu beachten.
Stichprobentest: Wann ist der nächste offizielle Termin?
Stichprobentest Innsbruck: 3. Februar 2027. MedUni Wien: Einreichungsfrist bis 14. Dezember 2026 (noch 51 Tage). Medizinische Universität Innsbruck: Anmeldefrist bis 7. Jänner 2027 (noch 75 Tage). Quelle: MedUni Wien, gelesen am 21. Oktober 2026. Quelle: Medizinische Universität Innsbruck, gelesen am 21. Oktober 2026.
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Quellen
- Österreichische Ärztekammer, Informationen zur Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit in Österreich, gelesen am 19. Oktober 2026
- Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen, Infoblatt Nostrifizierung Humanmedizin, gelesen am 19. Oktober 2026
- Unternehmensserviceportal des Bundes, Ärzte: Qualifikation und Anerkennung, gelesen am 19. Oktober 2026
Inhalt geprüft am 19. Oktober 2026