Nach dem Stichprobentest
Vom Testergebnis zum Bescheid und den Ergänzungen.
Regeln mit offiziellen Quellen
Ein Fachbereich ist ab 60 Prozent richtigen Antworten positiv. Bei grundsätzlicher Vergleichbarkeit und mindestens sechs positiven Fachbereichen werden Prüfungen für negative Fachbereiche und allenfalls eine wissenschaftliche Arbeit vorgeschrieben. Bei fünf oder weniger positiven Fachbereichen sind Prüfungen des Regelstudiums und allenfalls eine wissenschaftliche Arbeit vorgesehen.
Offiziell · Geprüft am 12. Oktober 2026 anhand von MedUni Wien, Merkblatt Humanmedizin, Stand 1. September 2026, S. 7
Unabhängig vom Stichprobentestergebnis werden Rezeptierkunde (Pharmakologie) und Gerichtliche Medizin aufgrund der länderspezifischen Unterschiede vorgeschrieben.
Offiziell · Geprüft am 12. Oktober 2026 anhand von MedUni Wien, Merkblatt Humanmedizin, Stand 1. September 2026, S. 8
Sie werden schriftlich über das Ergebnis der Beweisaufnahme informiert und können innerhalb der im Schreiben genannten Frist Stellung nehmen. Erst nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens folgt der Bescheid.
Offiziell · Geprüft am 12. Oktober 2026 anhand von MedUni Wien, Ermittlungsverfahren, Webseite, Stand 2026-10-12
Der Bescheid legt die Ergänzungen und ihre Frist fest. Erst wenn alle Bedingungen fristgerecht erfüllt sind, wird der ausländische Abschluss als gleichwertig anerkannt. Eine Nostrifizierung allein verleiht noch keine ärztliche Berufsberechtigung in Österreich.
Offiziell · Geprüft am 12. Oktober 2026 anhand von MedUni Wien, Merkblatt Humanmedizin, Stand 1. September 2026, S. 1, 8 bis 9
Für Anträge ab 1. August 2026 gilt: Eine im Bescheid vorgeschriebene Diplomarbeit wird nach den Regeln der MedUni Wien verfasst; nach Approbation folgt eine mündlich-kommissionelle Prüfung im Fachgebiet.
Offiziell · Geprüft am 12. Oktober 2026 anhand von MedUni Wien, Antragstellung, Webseite, Stand 2026-10-12